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Aktuelles
Verbraucherinformation
Steueränderung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Seit 1. Januar 2009 können Steuerpflichtige (egal ob Mieter oder Eigentümer) 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich Pflegeleistungen) bis max. 4.000 € von der Steuer absetzen (Beispiel: Kosten für vom HwF vermittelte Einsätze 20.000 €; davon 20 % = 4.000 € = direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer (z. Bsp. Steuerschuld 10.000 € - 4.000 €) abziehbar.). Voraussetzung: schriftliche Rechnung und Bezahlung über Bank. Nicht unter die Regelung fallen Dienstleistungen in Verbindung mit Lieferung von Waren, also Catering-Leistungen. Einzelheiten sehr gut zu finden und erklärt unter Googlesuche Stichwort "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder direkt unter www.finanztip.de
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